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1326. Januar 25. Breslau (actum et datum).

Conv. b. Pauli.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz und Brieg, bestätigt auf die Bitte des Ritters Johann Samborii, dass vor diesem und mit dessen Zustimmung Nikolaus und Peter fratres uterini des weiland Brieger Erbvogtes dem Abte von Kamenz und dessen Stifte um 120 Mk. suum pendens molendinum vulgariter hengilmul (Schiffsmühle) auf der Oder bei Ohlau verkauft haben, wogegen der Abt für die Kapelle des Johann in Stynavia (Polnisch-Steine) jährlich 2 Mk. Zins zahlen und dem Johann und dessen Nachfolgern 15 Malter Korn auf jener Mühle mahlen soll, ohne davon die Mahlmetzen, que vulgariter motzen dicuntur, zu beanspruchen. Der Abt darf für die Mühle bauen duo canalia cum rotis molendinaribus in duabus lineis seu lateribus transversis. Der Abt hat auch das Recht Getreide aus der Stadt Ohlau zu führen, auch zu fischen um das Wehr cum gurgustiis und als besondere Vergünstigung auch jenseits der Oder in dem Walde Faschinen zu schneiden, doch ohne den Wald sehr zu schädigen, auch Rasen, Steine und Erde zu sammeln.

Z.: Luther (Lothar) und Heinrich genannt Rabe, Herr Thammo herzoglicher Protonotar und Kaplan, Nikolaus von Watczenrode Bürger von Breslau, Opeczco genannt von Krakau Bürger von Brieg, Johann Sohn der Margaretha Bürger von Ohlau und Mag. Franz von Goldberg advoc. consist. Wrat.


Or. im Ohlauer Stadtarch. No. 5. Von den beiden Siegeln ist nur das des Herzogs an rothgelben Seidenfäden mit Helmrücksicgel noch vorhanden, während von dem zweiten Siegel (wohl dem des Johann Samborii) nur noch die gelben Seidenfäden erhalten sind.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.